Maiensäss

Ein Maiensäss bezeichnet eine mitten im Wald gelegene, gerodete Fläche oder ein offenes, landwirtschaftlich genutztes Gelände im Berggebiet. Auf jedem Maiensäss steht mindestens ein kleines Haus und ein Stall. Ein Maiensäss befindet sich in ca. 1.200 bis 1.600 Meter Höhe. In der Regel sind die Maiensäss nicht direkt mit einem Fahrzeug erreichbar, sondern es muss ein kürzerer oder längerer Fussmarsch gemacht werden.

Die Herkunft der Bezeichnung „Maiensäss“ lässt sich nicht ganz eindeutig klären. Es gibt zwei mögliche Erklärungen:
►Der Name leitet sich ab vom Monat Mai, in dem man das Vieh zum ersten Mal auftrieb: „Maiensitz“
►Die Bezeichnung kommt von Mähen (im Alemannischen „majen, mejen“, Blumenwiese)
Die Maiensässe stellen eine kulturlandschaftliche Besonderheit dar. Ihre Entstehung geht auf die jahrhundertealte Geschichte der Dreistufenwirtschaft in der Landwirtschaft zurück. Die Bauern in den alpinen Regionen zogen mit ihrem Vieh dem Futter nach. Das heißt, sie wechselten mehrmals jährlich von einem Stall zum anderen.

Stufe Eins:
Die erste Stufe betrifft das Heimgut im Tal, das vom Frühling bis in den Herbst bewirtschaftet werden konnte und Vorrat für den Winter schaffen sollte.

Stufe zwei:
Die Maisässe oder Vorsäße befinden sich auf etwa 1.500 Meter.Gingen die Futtervorräte im Tal zu Ende, trieb man das Vieh (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen) Anfang Juni für etwa drei bis vier Wochen auf den Maiensäss.

Stufe Drei:
Dann wurde es von dort auf die Hochalpe in Höhen von etwa 1.600 bis 2.000 Meter gebracht und Stufe drei war erreicht. Während der Alpzeit werden die Wiesen auf dem Maiensäss gemäht, in alpinen Lagen auch Wildheuen.

 

Maienässe heute:
Maienässe werden heute nur noch wenig im ursprünglichen Sinne gebraucht. Vielfach werden sie zu Ferienzwecke umgenutzt, sofern noch möglich. Dadurch kann sicher gestellt werden, dass zumindest die nähere Umgebung des Maiensäss "in Schuss" gehalten wird. Leider gibt es viele Maiensässe die am verfallen sind, weil das heutige Raumplanungsgesetz keine zeitgemässe Verwendungsmöglichkeit und Nutzbarkeit erlaubt. Ist ein Stall einmal verfallen, dann kann er nicht wieder aufgebaut werden.
 
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